NiedersachsenNatur & JagdpraxisNDS-NA-77-2022

Ein Revierinhaber findet in seinem Revier eine verendete Waldohreule und nimmt sie an sich. Darf er sie für private Zwecke präparieren lassen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Nein. Die Waldohreule unterliegt nicht dem Jagdrecht und ist als besonders geschützte Art nach Naturschutzrecht dem Aneignungs- sowie Besitz- und Verarbeitungsverbot unterstellt. Auch tot aufgefundene Exemplare (samt Teilen/Präparaten) dürfen ohne Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde nicht angeeignet oder präpariert werden.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten