NiedersachsenRechtNDS-RE-297-2022

Ein Spaziergänger führt seinen Hund im August unangeleint im Wald aus. Welche der nachgenannten Aussagen ist richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: <p>Eine Ordnungswidrigkeit kommt erst in Betracht, wenn der Spaziergänger den Hund außerhalb seines Einwirkungskreises frei laufen lässt</p> und Eine Anleinpflicht besteht grundsätzlich in der Setz- und Brutzeit.

  • A)<p>Der Spaziergänger erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit allein dadurch, dass er den Hund nicht angeleint hat</p>
  • B)<p>Eine Ordnungswidrigkeit kommt erst in Betracht, wenn der Spaziergänger den Hund außerhalb seines Einwirkungskreises frei laufen lässt</p>
  • C)<p>Das freie unbeaufsichtigte Umherlaufenlassen von Hunden ist im Revier zwar unerwünscht, es ist rechtlich aber zulässig</p>
  • D)Eine Anleinpflicht besteht grundsätzlich in der Setz- und Brutzeit
Erklärung

Richtig sind 2 und 4. Unangeleintes Führen ist für sich noch keine OWi; erst wenn der Hund sich der Einwirkung des Führers entzieht und unbeaufsichtigt frei umherstreift (wilderndes Verhalten möglich), liegt eine OWi nahe. Zudem gilt in der Brut- und Setzzeit in vielen Ländern ein allgemeiner Leinenzwang zum Schutz von Jungwild und Bodenbrütern. Regelungen können je nach Bundesland variieren.

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