Kurze Antwort
Richtig sind: <p>Eine Ordnungswidrigkeit kommt erst in Betracht, wenn der Spaziergänger den Hund außerhalb seines Einwirkungskreises frei laufen lässt</p> und Eine Anleinpflicht besteht grundsätzlich in der Setz- und Brutzeit.
Richtig sind 2 und 4. Unangeleintes Führen ist für sich noch keine OWi; erst wenn der Hund sich der Einwirkung des Führers entzieht und unbeaufsichtigt frei umherstreift (wilderndes Verhalten möglich), liegt eine OWi nahe. Zudem gilt in der Brut- und Setzzeit in vielen Ländern ein allgemeiner Leinenzwang zum Schutz von Jungwild und Bodenbrütern. Regelungen können je nach Bundesland variieren.
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