Kurze Antwort
Richtig ist: Ja.
Richtig ist „Ja“. Gesetzliche Wildfolge: Tut sich krankes Schalenwild in Sichtweite hinter der Grenze nieder, darfst du zur Vermeidung vermeidbarer Leiden unmittelbar den Fangschuss antragen – auch über die Grenze und mit geladener Langwaffe. Anschließend unverzüglich den Nachbarrevierinhaber informieren; Fortnahme des Stücks richtet sich nach Landesrecht. Regulations may vary depending on the federal state.
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