NiedersachsenRechtNDS-RE-220-2022

Ein vom Revierinhaber angeschossenes Schmalreh wechselt über die Reviergrenze und tut sich nach etwa 50 m in einem vom Schützen nicht mehr einsehbaren Graben nieder. Darf der Schütze mit seiner geladenen Langwaffe über die Grenze an den Graben herantreten, um den Fangschuss anzubringen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja
  • B)Nein
  • C)nur, wenn die Nachsuche sofort erforderlich ist
Erklärung

Richtig ist „Ja“. Gesetzliche Wildfolge: Tut sich krankes Schalenwild in Sichtweite hinter der Grenze nieder, darfst du zur Vermeidung vermeidbarer Leiden unmittelbar den Fangschuss antragen – auch über die Grenze und mit geladener Langwaffe. Anschließend unverzüglich den Nachbarrevierinhaber informieren; Fortnahme des Stücks richtet sich nach Landesrecht. Regulations may vary depending on the federal state.

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