NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-148-2022

Eine doppelläufige Flinte wird waffenrechtlich eingeordnet als...

Kurze Antwort

Eine doppelläufige Flinte wird waffenrechtlich als Einzelladerwaffe eingeordnet.

  • A)Repetierwaffe.
  • B)halbautomatische Waffe.
  • C)Einzelladerwaffe.
Erklärung

Sie besitzt kein Magazin. Die beiden Patronen werden jeweils von Hand in die Patronenlager geladen.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten