NiedersachsenRechtNDS-RE-53-2022

Eine erfolgversprechende Jagdart auf den Steinmarder ist es, den Marder in Hofräumen umfriedeter landwirtschaftlicher Anwesen anzukirren und beim Mondschein am Kirrplatz zu erlegen. Benötigt der Revierinhaber zu einer solchen Jagdausübung die Erlaubnis des Grundstückseigentümers?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Richtig ist „Ja“. In umfriedeten Hofräumen handelt es sich regelmäßig um befriedete Bezirke bzw. Privatgrundstücke mit Hausrecht. Für jede Jagdausübung dort braucht der Revierinhaber die Zustimmung des Grundstückseigentümers (zusätzlich können je nach Bundesland weitere behördliche Gestattungen nötig sein).

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