Kurze Antwort
Richtig ist: Ja.
Richtig ist „Ja“. In umfriedeten Hofräumen handelt es sich regelmäßig um befriedete Bezirke bzw. Privatgrundstücke mit Hausrecht. Für jede Jagdausübung dort braucht der Revierinhaber die Zustimmung des Grundstückseigentümers (zusätzlich können je nach Bundesland weitere behördliche Gestattungen nötig sein).
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