NiedersachsenRechtNDS-RE-414-2022

Eine Feuerwaffe wird aus einem der nebenstehenden Länder eingeführt. Bei welchem Land muss die Feuerwaffe einem Beschussamt der C.I.P. (Internationale Kommission zur Prüfung von Handfeuerwaffen und Munition) vorgelegt werden?

Kurze Antwort

Bei einer aus den USA eingeführten Feuerwaffe ist eine Vorführung beim Beschussamt der C.I.P. erforderlich.

  • A)USA
  • B)Ungarn
  • C)Chile
Erklärung

Die USA sind kein C.I.P.-Mitglied; deren Beschusszeichen werden in Deutschland nicht anerkannt. Ungarn und Chile sind C.I.P.-Mitglieder, deren amtliche Beschusszeichen werden wechselseitig anerkannt.

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