NiedersachsenRechtNDS-RE-512-2022

Eine Kurzwaffe wird von Ihnen unzulässigerweise bearbeitet, wenn...

Kurze Antwort

Richtig ist: der Lauf mit Kompensatorbohrungen versehen wird.

  • A)der Lauf mit Kompensatorbohrungen versehen wird.
  • B)ein Balkenkorn eingesetzt wird.
  • C)die Magazinkapazität erhöht wird.
Erklärung

Kompensatorbohrungen verändern den Lauf als wesentliches Waffenteil – dafür ist eine waffenrechtliche Erlaubnis und i. d. R. der Büchsenmacher notwendig. Der Einbau eines Balkenkorns oder eine größere Magazin­kapazität sind hingegen keine unzulässigen Bearbeitungen im Sinne des WaffG (sofern die Magazine nicht unter die verbotenen Höchstkapazitäten fallen).

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten
Eine Kurzwaffe wird von Ihnen unzulässigerweise bearbeitet, wenn.… | Jägerprüfung Niedersachsen – GrünesAbi | GrünesAbi