Kurze Antwort
Richtig ist: der Lauf mit Kompensatorbohrungen versehen wird.
Kompensatorbohrungen verändern den Lauf als wesentliches Waffenteil – dafür ist eine waffenrechtliche Erlaubnis und i. d. R. der Büchsenmacher notwendig. Der Einbau eines Balkenkorns oder eine größere Magazinkapazität sind hingegen keine unzulässigen Bearbeitungen im Sinne des WaffG (sofern die Magazine nicht unter die verbotenen Höchstkapazitäten fallen).
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