NiedersachsenNatur & JagdpraxisNDS-NA-75-2022

Eine neu angelegte Wildwiese wird von einem Maulwurf stark zerwühlt. Dürfen Sie diesen Maulwurf ohne behördliche Erlaubnis fangen und töten?

Kurze Antwort

Nein, der Maulwurf darf ohne behördliche Erlaubnis weder gefangen noch getötet werden.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Der Maulwurf ist besonders geschützt und unterliegt nicht dem Jagdrecht. Auch bei Schäden auf der Wildwiese rechtfertigt das keine Tötung; Eingriffe bedürfen einer behördlichen Ausnahmegenehmigung.

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