Kurze Antwort
Nein, der Maulwurf darf ohne behördliche Erlaubnis weder gefangen noch getötet werden.
Der Maulwurf ist besonders geschützt und unterliegt nicht dem Jagdrecht. Auch bei Schäden auf der Wildwiese rechtfertigt das keine Tötung; Eingriffe bedürfen einer behördlichen Ausnahmegenehmigung.
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