Kurze Antwort
Richtig sind: Die Notwehr wurde überschritten. und Das war Notwehrexzess.
Richtig ist: Die Notwehr wurde überschritten (Notwehrexzess). Zwar liegt ein rechtswidriger Angriff auf Ihr Eigentum vor (Einbruch ins Auto), aber Schusswaffengebrauch ist hierfür in der Regel nicht das mildeste Mittel. Der Schuss stellt eine unverhältnismäßige Abwehr dar; dadurch überschreiten Sie die Grenzen der Notwehr, was als Notwehrexzess gewertet wird.
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