Kurze Antwort
Ein Jagdscheininhaber darf Jagdlangwaffen in unbegrenzter Zahl ohne besonderen Bedürfnisnachweis erwerben.
Der gültige Jahresjagdschein genügt für den Erwerb von Langwaffen; eine zahlenmäßige Beschränkung gibt es nicht. Die Begrenzung auf zwei Stück gilt nur für Kurzwaffen.
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