NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-222-2022

Eine Person mit gültigem Jahresjagdschein besitzt bereits zwei Kurzwaffen. Wie viele Schusswaffen mit einer Länge von mehr als 60 cm (Jagdlangwaffen) darf die Person erwerben, ohne dafür ein besonderes Bedürfnis nachweisen zu müssen?

Kurze Antwort

Ein Jagdscheininhaber darf Jagdlangwaffen in unbegrenzter Zahl ohne besonderen Bedürfnisnachweis erwerben.

  • A)Zwei Jagdlangwaffen
  • B)Fünf Jagdlangwaffen
  • C)Jagdlangwaffen in unbegrenzter Zahl
Erklärung

Der gültige Jahresjagdschein genügt für den Erwerb von Langwaffen; eine zahlenmäßige Beschränkung gibt es nicht. Die Begrenzung auf zwei Stück gilt nur für Kurzwaffen.

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