NiedersachsenRechtNDS-RE-280-2022

Eine Rotte Schwarzwild dringt innerhalb eines Gemeinschaftsjagdreviers in einen unmittelbar an ein landwirtschaftliches Anwesen anschließenden, umfriedeten Hausgarten ein und verursacht dort erheblichen Wildschaden. Ist der Jagdpächter zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet, wenn er nach dem Jagdpachtvertrag den Ersatz des Wildschadens ganz übernommen hat?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Nein, weil der umfriedete Hausgarten zum befriedeten Bezirk gehört und damit zu keinem Jagdbezirk. Wildschäden dort sind nach § 29 BJagdG nicht ersatzpflichtig – auch nicht, wenn der Pächter im Pachtvertrag den Wildschadensersatz grundsätzlich übernommen hat. Hinweise: Landesrecht kann abweichen.

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