Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein, denn Schäden an eingelagerten bzw. bereits geernteten Erzeugnissen sind nach BJagdG nicht ersatzpflichtig. Ein Maisbehelfssilo (mit Folie abgedeckt) gilt als Lagerung/Einlagerung; daher besteht kein Anspruch auf Wildschadensersatz (§ 31 i. V. m. § 29 BJagdG; Landesrecht kann abweichen).
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.