NiedersachsenRechtNDS-RE-276-2022

Eine Rotte Schwarzwild richtet an einem mit Plastikfolie abgedeckten Maisbehelfssilo eines Jagdgenossen Schaden an. Hat der Jagdgenosse nach den gesetzlichen Vorschriften Anspruch auf Ersatz von Wildschaden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Nein, denn Schäden an eingelagerten bzw. bereits geernteten Erzeugnissen sind nach BJagdG nicht ersatzpflichtig. Ein Maisbehelfssilo (mit Folie abgedeckt) gilt als Lagerung/Einlagerung; daher besteht kein Anspruch auf Wildschadensersatz (§ 31 i. V. m. § 29 BJagdG; Landesrecht kann abweichen).

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