Kurze Antwort
Erlaubnispflichtiges Führen liegt vor, wenn jemand beim Festumzug ein Druckluftgewehr geschultert bei sich trägt.
Führen ist das Ausüben tatsächlicher Gewalt über eine Waffe außerhalb der eigenen Wohnung oder des befriedeten Besitztums. Der Paketbote übt keine eigene Verfügungsgewalt aus, und Trockenübungen in der Wohnung sind kein Führen.
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