Kurze Antwort
Eine Schusswaffe ist zugriffsbereit, wenn sie mit wenigen schnellen Handgriffen in Anschlag gebracht werden kann, z. B. auch ungeladen im unverschlossenen Handschuhfach; im verschlossenen Behältnis gilt sie nicht als zugriffsbereit.
Zugriffsbereit bedeutet unmittelbarer Zugriff und schneller Anschlag. Ein unverschlossenes Handschuhfach erlaubt den schnellen Zugriff, ein abgeschlossener Koffer verhindert ihn; daher ist nur der verschlossene Behälter nicht zugriffsbereit.
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