Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein. Der Jagdgast ist nicht jagdschutzberechtigt und darf wildernde Hunde oder Katzen nicht töten – selbst wenn die Katze weit vom nächsten Wohnhaus entfernt ist. Das Töten wildernder Haustiere ist dem Jagdausübungs- bzw. Jagdschutzberechtigten vorbehalten (Regelungen können je nach Bundesland variieren).
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