NiedersachsenRechtNDS-RE-252-2022

Einem Jagdgast, der eine schriftliche Erlaubnis des Revierinhabers zur Jagdausübung auf einen Rehbock hat, kommt beim Abendansitz, 500 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt, eine Katze. Darf er sie erlegen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Nein. Der Jagdgast ist nicht jagdschutzberechtigt und darf wildernde Hunde oder Katzen nicht töten – selbst wenn die Katze weit vom nächsten Wohnhaus entfernt ist. Das Töten wildernder Haustiere ist dem Jagdausübungs- bzw. Jagdschutzberechtigten vorbehalten (Regelungen können je nach Bundesland variieren).

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