NiedersachsenRechtNDS-RE-442-2022

Erlaubnisfreies Führen im Sinne des Waffengesetzes liegt vor, wenn man die Waffe....

Kurze Antwort

Richtig sind: im verschlossenen Kofferraum des PKW, ungeladen und verpackt zum Schießstand fährt. und im verschlossenen Waffenkoffer, getrennt von der Munition zum Büchsenmacher transportiert.

  • A)bei einer Schützenhochzeit zum Spalier stehen verwendet.
  • B)im verschlossenen Kofferraum des PKW, ungeladen und verpackt zum Schießstand fährt.
  • C)im verschlossenen Waffenkoffer, getrennt von der Munition zum Büchsenmacher transportiert.

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