NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-17-2022

Erlaubnispflichtig, jedoch keine verbotene Waffe ist...

Kurze Antwort

Richtig ist: eine zivile halbautomatische Schusswaffe, die wie eine vollautomatische Kriegswaffe aussieht.

  • A)ein Fallmesser.
  • B)eine vollautomatische Pistole.
  • C)eine zivile halbautomatische Schusswaffe, die wie eine vollautomatische Kriegswaffe aussieht.
Erklärung

Richtig ist die zivile halbautomatische Schusswaffe im „Kriegswaffen-Look“. Halbautomaten sind grundsätzlich erlaubnispflichtig, aber nicht verboten – das Aussehen spielt waffenrechtlich keine Rolle. Fallmesser und vollautomatische Pistolen sind hingegen verbotene Waffen nach Anlage 2 WaffG.

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