Kurze Antwort
Richtig ist: eine zivile halbautomatische Schusswaffe, die wie eine vollautomatische Kriegswaffe aussieht.
Richtig ist die zivile halbautomatische Schusswaffe im „Kriegswaffen-Look“. Halbautomaten sind grundsätzlich erlaubnispflichtig, aber nicht verboten – das Aussehen spielt waffenrechtlich keine Rolle. Fallmesser und vollautomatische Pistolen sind hingegen verbotene Waffen nach Anlage 2 WaffG.
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