Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Richtig ist: Nein. Der Einsatz elektronischer Hilfsmittel zum Anlocken von Wild (z. B. Tonbandgeräte, Apps) ist verboten (§ 19 Abs. 1 Nr. 5 Bundesjagdgesetz). Beim Blatten sind nur „analoge“ Locker wie Rehblatter/Hainbuchenblatt zulässig.
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