Kurze Antwort
Richtig ist: keiner Erlaubnis.
Einsteckläufe für eine bereits in der WBK eingetragene Langwaffe dürfen Jäger erlaubnisfrei erwerben und besitzen. Begründung: Einsteckläufe und entsprechende Einsätze sind waffenrechtlich erlaubnisfrei, wenn sie zu einer in der WBK eingetragenen Waffe gehören; weder WBK‑Eintrag noch Jagdscheinvorlage beim Kauf sind erforderlich.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.