NiedersachsenRechtNDS-RE-520-2022

Für den Erwerb eines Einstecklaufes einer in ihrer Waffenbesitzkarte eingetragenen Langwaffe bedarf es

Kurze Antwort

Richtig ist: keiner Erlaubnis.

  • A)keiner Erlaubnis
  • B)der Vorlage des Jagdscheins
Erklärung

Einsteckläufe für eine bereits in der WBK eingetragene Langwaffe dürfen Jäger erlaubnisfrei erwerben und besitzen. Begründung: Einsteckläufe und entsprechende Einsätze sind waffenrechtlich erlaubnisfrei, wenn sie zu einer in der WBK eingetragenen Waffe gehören; weder WBK‑Eintrag noch Jagdscheinvorlage beim Kauf sind erforderlich.

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