Kurze Antwort
Richtig sind: Perkussionsrevolver, deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt wurde. und Waffen in 4 mm M20 mit den Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ und „PTB im Viereck“.
Richtig sind 2 und 3: Ein Perkussionsrevolver (mehrschüssig) ist erlaubnispflichtig und erfordert eine WBK, auch wenn das Modell vor 1871 entwickelt wurde. Waffen im Kaliber 4 mm M20 mit „F im Fünfeck“ und „PTB im Viereck“ sind ebenfalls WBK-pflichtig. Eine CO2-Pistole mit „F im Fünfeck“ (bis 7,5 J) darf der Volljährige hingegen erlaubnisfrei erwerben.
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