Kurze Antwort
Erlaubnisfrei sind Druckluftgewehre mit „F im Fünfeck“ sowie doppelläufige Funkenzündungswaffen (Stein-/Radschloss), deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt wurde; Einzelladerlangwaffen in .22 l.r. benötigen hingegen eine WBK.
Das WaffG stellt Druckluftwaffen mit „F“ bis 7,5 J sowie historische Funkenzündungsmodelle vor 1871 vom Erwerb mit WBK frei. Moderne Einzellader in .22 l.r. sind erlaubnispflichtige Feuerwaffen und erfordern eine Waffenbesitzkarte.
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