NiedersachsenRechtNDS-RE-379-2022

Für den Erwerb welcher Waffen bedarf es keiner Waffenbesitzkarte?

Kurze Antwort

Erlaubnisfrei sind Druckluftgewehre mit „F im Fünfeck“ sowie doppelläufige Funkenzündungswaffen (Stein-/Radschloss), deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt wurde; Einzelladerlangwaffen in .22 l.r. benötigen hingegen eine WBK.

  • A)Druckluftgewehre mit Zulassungszeichen „F im Fünfeck“
  • B)doppelläufige Waffen mit Funkenzündung (Stein-/Radschloss), deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt wurde
  • C)Einzelladerlangwaffen in .22 l.r. (.22 lfB)
Erklärung

Das WaffG stellt Druckluftwaffen mit „F“ bis 7,5 J sowie historische Funkenzündungsmodelle vor 1871 vom Erwerb mit WBK frei. Moderne Einzellader in .22 l.r. sind erlaubnispflichtige Feuerwaffen und erfordern eine Waffenbesitzkarte.

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