NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-85-2022

Für Erwerb und Besitz welcher Waffen bedarf es keiner Waffenbesitzkarte?

Kurze Antwort

Richtig sind: <p>Einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell vor dem 01. Januar 1871 entwickelt worden ist.</p> und Harpunen mit Gummizug.

  • A)Harpunen mit Gummizug.
  • B)<p>Einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell vor dem 01. Januar 1871 entwickelt worden ist.</p>
  • C)Alle Perkussionsrevolver, deren Modell vor dem 01. Januar 1871 entwickelt worden ist.
Erklärung

Richtig sind Harpunen mit Gummizug und einläufige Einzellader-Perkussionswaffen (Modell vor 01.01.1871), da sie nach WaffG erlaubnisfrei erworben und besessen werden dürfen. Perkussionsrevolver (mehrschüssig) bleiben erlaubnispflichtig, auch wenn ihr Modell vor 1871 liegt.

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