Kurze Antwort
Richtig sind: <p>Einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell vor dem 01. Januar 1871 entwickelt worden ist.</p> und Harpunen mit Gummizug.
Richtig sind Harpunen mit Gummizug und einläufige Einzellader-Perkussionswaffen (Modell vor 01.01.1871), da sie nach WaffG erlaubnisfrei erworben und besessen werden dürfen. Perkussionsrevolver (mehrschüssig) bleiben erlaubnispflichtig, auch wenn ihr Modell vor 1871 liegt.
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