Kurze Antwort
Ein Jagdschein ist nicht erforderlich für Treiber- und Trägerdienste sowie für das Aus-der-Decke-Schlagen eines Rehbocks.
Diese Tätigkeiten sind jagdbegleitende Hilfsdienste bzw. reine Verwertungsarbeiten und gelten nicht als Jagdausübung. Das Töten eines krankgeschossenen Stückes ist hingegen Jagdausübung und setzt einen gültigen Jagdschein voraus.
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