NiedersachsenRechtNDS-RE-114-2022

Für welche im Zusammenhang mit der Jagd stehenden Dienste bedarf es keines Jagdscheines?

Kurze Antwort

Ein Jagdschein ist nicht erforderlich für Treiber- und Trägerdienste sowie für das Aus-der-Decke-Schlagen eines Rehbocks.

  • A)Für Treiber- und Trägerdienste
  • B)Für das Töten eines krank geschossenen Stückes Wild
  • C)Für das aus der Decke schlagen eines Rehbocks
Erklärung

Diese Tätigkeiten sind jagdbegleitende Hilfsdienste bzw. reine Verwertungsarbeiten und gelten nicht als Jagdausübung. Das Töten eines krankgeschossenen Stückes ist hingegen Jagdausübung und setzt einen gültigen Jagdschein voraus.

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