NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-175-2022

Für welche Patronenmunition erhält der Pistolenschütze eine Erlaubnis?

Kurze Antwort

Der Pistolenschütze erhält eine Erlaubnis für Patronenmunition mit Hohlspitzgeschossen.

  • A)Für Munition mit Hohlspitzgeschossen.
  • B)Für Leuchtspurmunition.
  • C)Für Betäubungsmunition zu Angriffszwecken.
Erklärung

Hohlspitzgeschosse sind für Sportschützen und Jäger zulässig. Leuchtspur- sowie Betäubungsmunition zu Angriffszwecken sind als verbotene Munition nicht erlaubnisfähig.

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