Kurze Antwort
Der Pistolenschütze erhält eine Erlaubnis für Patronenmunition mit Hohlspitzgeschossen.
Hohlspitzgeschosse sind für Sportschützen und Jäger zulässig. Leuchtspur- sowie Betäubungsmunition zu Angriffszwecken sind als verbotene Munition nicht erlaubnisfähig.
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