Kurze Antwort
Wildschaden ist für Fasan und Wildkaninchen zu ersetzen.
Nach § 29 Bundesjagdgesetz sind nur Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasane ersatzpflichtig. Graugans und Ringeltaube fallen nicht darunter, daher besteht für sie keine Wildschadensersatzpflicht.
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