NiedersachsenRechtNDS-RE-268-2022

Für welche Wildart muss Wildschaden ersetzt werden?

Kurze Antwort

Wildschaden ist für Fasan und Wildkaninchen zu ersetzen.

  • A)Fasan
  • B)Graugans
  • C)Ringeltaube
  • D)Wildkaninchen
Erklärung

Nach § 29 Bundesjagdgesetz sind nur Schäden durch Schalenwild, Wildkaninchen und Fasane ersatzpflichtig. Graugans und Ringeltaube fallen nicht darunter, daher besteht für sie keine Wildschadensersatzpflicht.

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