Kurze Antwort
Richtig ist: Abzugseinrichtung.
Richtig ist die Abzugseinrichtung. Sie zählt nicht zu den „wesentlichen Teilen“ nach WaffG; wesentlich sind u. a. Lauf, Verschluss und ggf. Patronenlager und Gehäuse. Für wesentliche Teile braucht man eine Erwerbsberechtigung, für den Abzug nicht.
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