NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-9-2022

Für welchen Teil der erlaubnispflichtigen Schusswaffe bedarf es keiner Erwerbsberechtigung?

Kurze Antwort

Richtig ist: Abzugseinrichtung.

  • A)Lauf
  • B)Verschluss / Schloss
  • C)Abzugseinrichtung
Erklärung

Richtig ist die Abzugseinrichtung. Sie zählt nicht zu den „wesentlichen Teilen“ nach WaffG; wesentlich sind u. a. Lauf, Verschluss und ggf. Patronenlager und Gehäuse. Für wesentliche Teile braucht man eine Erwerbsberechtigung, für den Abzug nicht.

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