NiedersachsenRechtNDS-RE-450-2022

Gegen unbefugten Zugriff ist eine erlaubnispflichtige Pistole zu Hause gesichert, wenn sie...

Kurze Antwort

Eine erlaubnispflichtige Pistole ist zu Hause gesichert, wenn sie in einem Sicherheitsbehältnis nach DIN/EN 1143-1 mit Widerstandsgrad 0 oder I aufbewahrt wird.

  • A)versteckt im Bücherregal liegt.
  • B)im abgeschlossenen Waffenkoffer im Schrank aufbewahrt wird.
  • C)in einem Sicherheitsbehältnis der Norm DIN/EN 1143-1 mit Widerstandsgrad 0 oder I aufbewahrt wird.
Erklärung

Verstecken oder die Aufbewahrung in einem abgeschlossenen Waffenkoffer genügt nicht. Erlaubnispflichtige Kurzwaffen müssen ungeladen in einem entsprechend zertifizierten Sicherheitsbehältnis verwahrt werden.

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