Kurze Antwort
Eine erlaubnispflichtige Pistole ist zu Hause gesichert, wenn sie in einem Sicherheitsbehältnis nach DIN/EN 1143-1 mit Widerstandsgrad 0 oder I aufbewahrt wird.
Verstecken oder die Aufbewahrung in einem abgeschlossenen Waffenkoffer genügt nicht. Erlaubnispflichtige Kurzwaffen müssen ungeladen in einem entsprechend zertifizierten Sicherheitsbehältnis verwahrt werden.
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