Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein, der Jahresjagdschein reicht für reine Kurzwaffenmunition nicht aus. Für den Erwerb von Pistolenmunition brauchst du eine eingetragene Munitionserwerbserlaubnis in deiner Waffenbesitzkarte, die an eine eingetragene Kurzwaffe im entsprechenden Kaliber gekoppelt ist. Ausnahme: Kurzwaffenkaliber, die auch in Langwaffen verwendet werden (z. B. 9 mm Luger, .357 Magnum), können auf Jagdschein erworben werden, wenn eine passende Waffe vorhanden ist.
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