Kurze Antwort
Ein unheilbar kranker Jagdhund ist zur tierschutzgerechten Einschläferung einem Tierarzt vorzustellen.
Das eigenmächtige Töten mit einer Jagdwaffe auf dem eigenen Grundstück oder durch einen befreundeten Jagdscheininhaber im Revier ist nicht zulässig. Tierschutzgerechtes Einschläfern erfolgt durch den Tierarzt.
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