NiedersachsenRechtNDS-RE-532-2022

Ihr Jagdhund ist unheilbar krank. Welche der nachgenannten Aussagen ist richtig?

Kurze Antwort

Ein unheilbar kranker Jagdhund ist zur tierschutzgerechten Einschläferung einem Tierarzt vorzustellen.

  • A)Sie dürfen den Hund auf Ihrem Grundstück ohne weiteres mit einer geeigneten Jagdwaffe töten
  • B)Sie bringen den Hund zum Tierarzt, damit er dort eingeschläfert werden kann
  • C)Ein befreundeter Jagdscheininhaber darf den Hund im Revier erschießen
Erklärung

Das eigenmächtige Töten mit einer Jagdwaffe auf dem eigenen Grundstück oder durch einen befreundeten Jagdscheininhaber im Revier ist nicht zulässig. Tierschutzgerechtes Einschläfern erfolgt durch den Tierarzt.

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