NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-476-2022

Ihre Waffe mit aufgesetztem Zielfernrohr ist Ihnen aus der Hand gefallen und auf den Boden aufgeschlagen. Ist ein Probeschießen erforderlich?

Kurze Antwort

Ja, nach einem Sturz der Waffe mit Zielfernrohr ist ein Probeschießen zwingend durchzuführen.

  • A)ja, ein Probeschießen ist durchzuführen
  • B)ein Probeschießen ist nur erforderlich, wenn die Waffe auf eine harte Unterlage fiel
  • C)nein, der heutige Fertigungsstand lässt hohe Erschütterungen der Optik ohne Veränderungen des Absehens zu
Erklärung

Ein Aufprall kann die Treffpunktlage und die Montage/Optik verstellen. Durch Probeschießen wird die Flecklage überprüft und ggf. das Absehen korrigiert, um einen waidgerechten Schuss sicherzustellen.

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