Kurze Antwort
Nein, eine Munitionserwerbserlaubnis für .357 Magnum berechtigt nicht zum Erwerb von 9-mm-Luger-Munition.
Kurzwaffenmunition darf nur in dem Kaliber erworben werden, für das die entsprechende Munitionserwerbserlaubnis in der WBK eingetragen ist. Unterschiedliche Patronenbezeichnungen gelten auch bei ähnlichem Geschossdurchmesser als unterschiedliche Kaliber.
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