NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-173-2022

Ihre WBK lässt den Erwerb von Munition .357 Magnum zu. Dürfen Sie damit auch Munition 9 mm Luger erwerben?

Kurze Antwort

Nein, eine Munitionserwerbserlaubnis für .357 Magnum berechtigt nicht zum Erwerb von 9-mm-Luger-Munition.

  • A)Ja, weil der Durchmesser nur einen minimalen Unterschied aufweist.
  • B)Nein.
  • C)Ja, aber ich muss später die Behörde informieren.
Erklärung

Kurzwaffenmunition darf nur in dem Kaliber erworben werden, für das die entsprechende Munitionserwerbserlaubnis in der WBK eingetragen ist. Unterschiedliche Patronenbezeichnungen gelten auch bei ähnlichem Geschossdurchmesser als unterschiedliche Kaliber.

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