NiedersachsenRechtNDS-RE-48-2022

Im eingezäunten Hausgarten eines Bauernhofes richten Wildkaninchen immer wieder Schaden an. Der Bauer bittet den Revierinhaber, in seinem Hausgarten Wildkaninchen zu schießen. Braucht der Revierinhaber dazu die Erlaubnis der Jagdbehörde?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Richtig ist „Ja“. Ein eingezäunter Hausgarten ist in der Regel ein befriedeter Bezirk; dort ruht die Jagd. Schusswaffeneinsatz im befriedeten Bezirk ist nur mit Erlaubnis der unteren Jagdbehörde zulässig – Zustimmung des Eigentümers allein reicht nicht. Regeln können je nach Bundesland variieren.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten