Kurze Antwort
Richtig ist: Ja.
Richtig ist „Ja“. Ein eingezäunter Hausgarten ist in der Regel ein befriedeter Bezirk; dort ruht die Jagd. Schusswaffeneinsatz im befriedeten Bezirk ist nur mit Erlaubnis der unteren Jagdbehörde zulässig – Zustimmung des Eigentümers allein reicht nicht. Regeln können je nach Bundesland variieren.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.