NiedersachsenNatur & JagdpraxisNDS-NA-19-2022

Im Juni treffen Sie am Moorrand einen Fotografen, der Kraniche fotografieren will. Darf er das?

Kurze Antwort

Nein, das ist unzulässig, da streng geschützte Arten wie der Kranich an ihren Brutstätten nicht durch Aufsuchen oder Fotografieren gestört werden dürfen.

  • A)nur, wenn er Mitarbeiter der Naturschutzbehörde ist
  • B)nur mit Genehmigung des Jagdpächters
  • C)nein, weil es verboten ist, streng geschützte Arten an ihren Brutstätten durch Fotografieren zu stören
Erklärung

§ 19a BJagdG verbietet das Beunruhigen von Wild an Nist-, Brut- oder Zufluchtsstätten durch Fotografieren. Kraniche sind streng geschützt; Störungen an der Brutstätte sind daher untersagt, unabhängig von Genehmigungen des Jagdpächters.

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