NiedersachsenRechtNDS-RE-165-2022

Im letzten Jahr eines dreijährigen Rehwildabschussplans hatte der Revierinhaber noch folgendes Rehwild zu erlegen: 5 Rehböcke, 4 Jährlinge, 3 Bockkitze; Tatsächlich wurden erlegt: 4 Rehböcke, 6 Jährlinge, 5 Bockkitze. Hat der Revierinhaber mit dieser Umverteilung des genehmigten Abschusses gegen jagdrechtliche Bestimmungen verstoßen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Nein ist richtig, weil im letzten Planjahr eine Umverteilung innerhalb der vorgegebenen Klassen des männlichen Rehwildes zulässig ist. Er hat die Gesamtzahl der freigegebenen Stücke erfüllt und lediglich Anteile zwischen Böcken, Jährlingen und Bockkitzen verschoben.

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