NiedersachsenRechtNDS-RE-176-2022

Im März wird ein verendetes Kitz gefunden. Muss dieses in die Streckenliste eingetragen werden?

Kurze Antwort

Ja, das Fallwild-Kitz ist zu erfassen, jedoch im Streckenverzeichnis des folgenden Jagdjahres, da der Vorlagetermin bereits vorbei ist.

  • A)Ja, da aber der Vorlagetermin bei der Jagdbehörde für die Streckenliste bereits verstrichen ist, ist eine Nachmeldung an die Jagdbehörde innerhalb einer Woche erforderlich
  • B)Nein, da der Vorlagetermin bei der Jagdbehörde für die Streckenliste bereits verstrichen ist
  • C)Ja, da aber der Vorlagetermin bei der Jagdbehörde für die Streckenliste bereits verstrichen ist, wird das Stück in der Streckenliste für das folgende Jagdjahr verbucht
  • D)Nein, Fallwild ist nicht in der Streckenliste zu erfassen
Erklärung

Fallwild wird grundsätzlich in der Streckenliste geführt. Wird es nach dem Abgabetermin (15. Februar) gefunden, erfolgt die Verbuchung im Streckenwerk des nächsten Jagdjahres. Regelungen können je nach Bundesland variieren.

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