Kurze Antwort
Ja, das Fallwild-Kitz ist zu erfassen, jedoch im Streckenverzeichnis des folgenden Jagdjahres, da der Vorlagetermin bereits vorbei ist.
Fallwild wird grundsätzlich in der Streckenliste geführt. Wird es nach dem Abgabetermin (15. Februar) gefunden, erfolgt die Verbuchung im Streckenwerk des nächsten Jagdjahres. Regelungen können je nach Bundesland variieren.
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