Kurze Antwort
Ja, das Schmalreh muss einer amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden.
Weidwund beschossenes Wild mit Mageninhalt in der Bauchhöhle und grünlich verfärbtem Bauchfell zeigt bedenkliche Merkmale (Verhitzung/Verunreinigung). Bei solchen Befunden ist vor Abgabe oder Verkauf zwingend die amtliche Fleischuntersuchung erforderlich.
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