NiedersachsenRechtNDS-RE-567-2022

Im September wird ein Schmalreh von einem Jagdgast abends weidwund geschossen und am nächsten Morgen verendet aufgefunden. Beim Aufbrechen wird festgestellt, dass sich in der Bauchhöhle Mageninhalt befindet und das Bauchfell (Haut der Wände) grünlich verfärbt ist. Der Revierinhaber will das Stück dem Erleger verkaufen. Muss das Schmalreh einer amtlichen Fleischuntersuchung unterzogen werden?

Kurze Antwort

Ja, das Schmalreh muss einer amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Weidwund beschossenes Wild mit Mageninhalt in der Bauchhöhle und grünlich verfärbtem Bauchfell zeigt bedenkliche Merkmale (Verhitzung/Verunreinigung). Bei solchen Befunden ist vor Abgabe oder Verkauf zwingend die amtliche Fleischuntersuchung erforderlich.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten