Kurze Antwort
Richtig ist: Ja, wenn ihm die Waffenbehörde dazu eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt hat.
Richtig ist Option 3: In einem Gehege gehaltendes Damwild gilt waffenrechtlich als Nutztier, nicht als Wild im jagdrechtlichen Sinn. Das Töten mit einer Schusswaffe außerhalb der befugten Jagdausübung erfordert daher eine besondere waffenrechtliche Erlaubnis der zuständigen Behörde.
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