NiedersachsenRechtNDS-RE-274-2022

In einem Gemeinschaftsjagdrevier kommen als Hauptbaumarten Fichten, Kiefern und Rotbuchen vor. Ein Waldbesitzer hat 100 Weißtannen gepflanzt. An diesen sind starke Verbiss- und Fegeschäden durch Rehwild entstanden. Muss nach den gesetzlichen Vorschriften Wildschadensersatz geleistet werden?

Kurze Antwort

Nein, es besteht kein Ersatzanspruch, wenn die ungeschützten Weißtannen als Nebenbaumart einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt waren.

  • A)Ja, da die Weißtannen in Deutschland heimisch sind
  • B)Nein, wenn die Weißtannen nicht geschützt wurden
Erklärung

Nach § 32 Abs. 2 BJagdG sind Schäden an Forstkulturen mit Nebenbaumarten nicht ersatzpflichtig, wenn übliche Schutzvorrichtungen unterblieben sind. Weißtannen sind hier nicht Hauptholzart; ohne Schutz entfällt der Anspruch.

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