Kurze Antwort
Ja, das schwache Rothirschkalb darf erlegt werden, auch wenn im Revier kein Rotwild-Abschussplan besteht und Dam- und Rehwild bereits erfüllt sind.
Rotwild fällt grundsätzlich unter Abschussplanung; hier ist jedoch kein Rotwildplan vorhanden und das Kalb ist schwach. Krankes oder schwaches Wild darf zur Leidensverkürzung außerhalb der Planung erlegt werden; der Abschuss ist anschließend ordnungsgemäß zu verbuchen.
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