NiedersachsenRechtNDS-RE-166-2022

In einem Jagdbezirk ohne Rotwild haben Sie einen Abschussplan nur für Dam- und Rehwild. Diesen Abschussplan haben Sie bereits zu 100 % erfüllt. Beim Pirschen treffen Sie auf ein schwaches Rothirschkalb. Dürfen Sie es erlegen?

Kurze Antwort

Ja, das schwache Rothirschkalb darf erlegt werden, auch wenn im Revier kein Rotwild-Abschussplan besteht und Dam- und Rehwild bereits erfüllt sind.

  • A)Ja, ohne weiteres
  • B)Nein
  • C)nur mit zuvor erfolgter entsprechender Genehmigung der Jagdbehörde
Erklärung

Rotwild fällt grundsätzlich unter Abschussplanung; hier ist jedoch kein Rotwildplan vorhanden und das Kalb ist schwach. Krankes oder schwaches Wild darf zur Leidensverkürzung außerhalb der Planung erlegt werden; der Abschuss ist anschließend ordnungsgemäß zu verbuchen.

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