NiedersachsenRechtNDS-RE-96-2022

In einem Jagdrevier mit mehreren Pächtern soll ein unentgeltlicher Jagderlaubnisschein ausgestellt werden. Wer hat den Erlaubnisschein zu unterzeichnen, wenn eine diesbezügliche Vereinbarung zwischen den Pächtern nicht besteht?

Kurze Antwort

Sämtliche Mitpächter müssen den unentgeltlichen Jagderlaubnisschein unterzeichnen.

  • A)Sämtliche Mitpächter
  • B)Einer der Mitpächter zusammen mit dem Jagdvorsteher
  • C)Der Jagdvorsteher
  • D)Die Jagdbehörde
Erklärung

Ohne abweichende Vereinbarung haben alle Mitpächter gleichberechtigte Befugnisse und Pflichten. Die Jagderlaubnis kann daher nur gemeinsam durch sämtliche Mitpächter erteilt werden.

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