NiedersachsenRechtNDS-RE-149-2022

In einem Katalog werden Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte angeboten, die mit elektronischen Restlichtverstärkern ausgerüstet sind. Von diesen dürfen Sie rechtmäßig erwerben:

Kurze Antwort

Richtig ist: Nachtsichtgeräte.

  • A)Nachtsichtgeräte
  • B)Nachtzielgeräte
  • C)keines dieser Geräte
Erklärung

Richtig ist: Nachtsichtgeräte. Begründung: Nachtzielgeräte mit Bildwandler/elektronischer Verstärkung und Montage für Schusswaffen sind nach WaffG verbotene Gegenstände. Reine Nachtsichtgeräte ohne Waffenmontage (Dual-Use/Beobachtung) sind erlaubnisfrei erwerbbar; das Verbot trifft sie nicht.

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