Kurze Antwort
Richtig ist: Nachtsichtgeräte.
Richtig ist: Nachtsichtgeräte. Begründung: Nachtzielgeräte mit Bildwandler/elektronischer Verstärkung und Montage für Schusswaffen sind nach WaffG verbotene Gegenstände. Reine Nachtsichtgeräte ohne Waffenmontage (Dual-Use/Beobachtung) sind erlaubnisfrei erwerbbar; das Verbot trifft sie nicht.
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