NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-245-2022

In einer Notwehrsituation ist diejenige Verteidigungshandlung erforderlich, welche die sofortige Beendigung des Angriffs erwarten lässt. Welche der nachfolgenden Aussagen ist richtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Der Angegriffene muss das am wenigsten schädliche oder gefährliche Mittel zur Erreichung des Abwehrerfolges anwenden.</p>.

  • A)Der Angegriffene muss das am wenigsten schädliche oder gefährliche Mittel zur Erreichung des Abwehrerfolges anwenden.
  • B)Der Angegriffene muss das am meisten schädliche oder gefährliche Mittel zur Erreichung des Abwehrerfolges anwenden.
  • C)Auch wenn es die Umstände erlauben, brauchen Sie in keinem Fall vor dem Schusswaffengebrauch im Notwehrfall durch Zuruf, Warnschuss oder auf andere Weise zu warnen.
Erklärung

Richtig ist Option 1, denn Notwehr verlangt das mildeste geeignete Mittel, das den gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff sofort beendet. Schusswaffengebrauch ist nur als letztes Mittel zulässig; wenn möglich, ist zuvor zu warnen (Zuruf/Warnschuss). Optionen 2 und 3 widersprechen diesem Grundsatz der Erforderlichkeit.

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