Kurze Antwort
Richtig ist: <p>Der Angegriffene muss das am wenigsten schädliche oder gefährliche Mittel zur Erreichung des Abwehrerfolges anwenden.</p>.
Richtig ist Option 1, denn Notwehr verlangt das mildeste geeignete Mittel, das den gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff sofort beendet. Schusswaffengebrauch ist nur als letztes Mittel zulässig; wenn möglich, ist zuvor zu warnen (Zuruf/Warnschuss). Optionen 2 und 3 widersprechen diesem Grundsatz der Erforderlichkeit.
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