NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-245-2022

In einer Notwehrsituation ist diejenige Verteidigungshandlung erforderlich, welche die sofortige Beendigung des Angriffs erwarten lässt. Welche der nachfolgenden Aussagen ist richtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Der Angegriffene muss das am wenigsten schädliche oder gefährliche Mittel zur Erreichung des Abwehrerfolges anwenden.</p>.

  • A)<p>Der Angegriffene muss das am wenigsten schädliche oder gefährliche Mittel zur Erreichung des Abwehrerfolges anwenden.</p>
  • B)<p>Der Angegriffene muss das am meisten schädliche oder gefährliche Mittel zur Erreichung des Abwehrerfolges anwenden.</p>
  • C)<p>Auch wenn es die Umstände erlauben, brauchen Sie in keinem Fall vor dem Schusswaffengebrauch im Notwehrfall durch Zuruf, Warnschuss oder auf andere Weise zu warnen.</p>
Erklärung

Richtig ist Option 1, denn Notwehr verlangt das mildeste geeignete Mittel, das den gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff sofort beendet. Schusswaffengebrauch ist nur als letztes Mittel zulässig; wenn möglich, ist zuvor zu warnen (Zuruf/Warnschuss). Optionen 2 und 3 widersprechen diesem Grundsatz der Erforderlichkeit.

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