Kurze Antwort
Richtig ist: <p>Ich darf einen Wolf-Hund-Hybriden erlegen, nachdem die für mich zuständige untere Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung ausgestellt hat, über welche ich ausdrücklich in die Entnahme eingebunden bin.</p>.
Richtig ist nur Option 1: Die Entnahme von Wolf-Hund-Hybriden ist nur mit behördlicher Ausnahmegenehmigung zulässig, und du musst ausdrücklich in die Entnahme eingebunden sein. Eigenmächtiges Erlegen wolfsähnlicher Tiere oder Eingriffe wie „Höhlen versiegeln“ sind verboten und rechtswidrig. Regulierung erfolgt ausschließlich behördlich angeordnet und kontrolliert.
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