Kurze Antwort
In Naturschutzgebieten ist die Jagdausübung nicht generell verboten, sondern durch die jeweilige Schutzgebietsverordnung am Schutzzweck ausgerichtet erlaubt oder beschränkt.
Die Verordnung des jeweiligen Naturschutzgebiets legt fest, ob und wie gejagt werden darf. Häufig ist Jagd zulässig, jedoch mit Auflagen (z. B. Kirrverbot, Wegegebot), um den Schutzzweck nicht zu beeinträchtigen.
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