NiedersachsenRechtNDS-RE-60-2022

In Naturschutzgebieten ist die Jagdausübung

Kurze Antwort

In Naturschutzgebieten ist die Jagdausübung nicht generell verboten, sondern durch die jeweilige Schutzgebietsverordnung am Schutzzweck ausgerichtet erlaubt oder beschränkt.

  • A)generell verboten
  • B)auf Tierarten der „Roten Liste“ verboten
  • C)durch die Naturschutzgebietsverordnung am Schutzzweck ausgerichtet erlaubt oder beschränkt
Erklärung

Die Verordnung des jeweiligen Naturschutzgebiets legt fest, ob und wie gejagt werden darf. Häufig ist Jagd zulässig, jedoch mit Auflagen (z. B. Kirrverbot, Wegegebot), um den Schutzzweck nicht zu beeinträchtigen.

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