NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-96-2022

In Notwehr darf man handeln bei einem Angriff...

Kurze Antwort

Richtig ist: auf jedes Individual-Rechtsgut.

  • A)nur auf Leib und Leben.
  • B)auf jedes Individual-Rechtsgut.
  • C)nur gegen das Eigentum.
Erklärung

Richtig ist: auf jedes Individual-Rechtsgut. Notwehr (§ 32 StGB) schützt alle individualrechtlich geschützten Güter wie Leben, Leib, Freiheit, Eigentum, Ehre etc. Du darfst den gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff mit dem erforderlichen, mildesten Mittel abwehren – nicht nur bei Leib und Leben oder nur beim Eigentum.

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