NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-72-2022

In welchem Behältnis darf erlaubnispflichtige Munition gelagert werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Blechschrank mit Vorhängeschloss und Metallkasten mit Schwenkriegelschloss.

  • A)Wohnzimmerschrank mit Sicherheitsschloss
  • B)Blechschrank mit Vorhängeschloss
  • C)Metallkasten mit Schwenkriegelschloss
Erklärung

Erlaubnispflichtige Munition muss mindestens in einem Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss oder einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden. Ein Blechschrank mit Vorhängeschloss sowie ein Metallkasten mit Schwenkriegelschloss erfüllen diesen Mindeststandard, ein Wohnzimmerschrank mit Sicherheitsschloss nicht.

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