Kurze Antwort
Richtig sind: Blechschrank mit Vorhängeschloss und Metallkasten mit Schwenkriegelschloss.
Erlaubnispflichtige Munition muss mindestens in einem Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss oder einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden. Ein Blechschrank mit Vorhängeschloss sowie ein Metallkasten mit Schwenkriegelschloss erfüllen diesen Mindeststandard, ein Wohnzimmerschrank mit Sicherheitsschloss nicht.
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