Kurze Antwort
Nothilfe liegt vor, wenn du den gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf eine andere Person abwehrst, z. B. den Angriff eines Mannes auf eine Frau bei erkennbarer unsittlicher Belästigung.
Nothilfe ist Notwehr zugunsten Dritter (§32 StGB). Erste Hilfe ist keine Nothilfe, und „mich selbst verteidigen“ ist Notwehr, nicht Nothilfe. Wichtig: mildestes geeignetes Mittel einsetzen.
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