NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-113-2022

In welchem Fall handelt es sich um Nothilfe?

Kurze Antwort

Nothilfe liegt vor, wenn du den gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf eine andere Person abwehrst, z. B. den Angriff eines Mannes auf eine Frau bei erkennbarer unsittlicher Belästigung.

  • A)Ich leiste bei einem Schwerverletzten Erste Hilfe.
  • B)Ich wehre den Angriff eines Mannes ab, der eine Frau erkennbar unsittlich belästigt.
  • C)Ich verteidige mich angemessen im Rahmen der gesetzlichen Nothilfebestimmungen.
Erklärung

Nothilfe ist Notwehr zugunsten Dritter (§32 StGB). Erste Hilfe ist keine Nothilfe, und „mich selbst verteidigen“ ist Notwehr, nicht Nothilfe. Wichtig: mildestes geeignetes Mittel einsetzen.

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