NiedersachsenRechtNDS-RE-138-2022

In welchem Zeitraum darf in Niedersachsen Rotwild ohne Genehmigung im Revier gefüttert werden?

Kurze Antwort

In Niedersachsen darf Rotwild im Revier ohne Genehmigung gar nicht gefüttert werden.

  • A)1. Januar bis 30. April
  • B)1. Mai bis 31. Dezember
  • C)gar nicht
Erklärung

Nach dem Niedersächsischen Landesjagdgesetz ist die Fütterung von Wild außerhalb ausgerufener Notzeiten unzulässig; für Rotwild gibt es ohne besondere Genehmigung keine Ausnahmen. Fütterungen sind nur in behördlich festgestellten Notzeiten zulässig.

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