Kurze Antwort
In Niedersachsen darf Rotwild im Revier ohne Genehmigung gar nicht gefüttert werden.
Nach dem Niedersächsischen Landesjagdgesetz ist die Fütterung von Wild außerhalb ausgerufener Notzeiten unzulässig; für Rotwild gibt es ohne besondere Genehmigung keine Ausnahmen. Fütterungen sind nur in behördlich festgestellten Notzeiten zulässig.
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