NiedersachsenRechtNDS-RE-237-2022

In welchen Fällen darf Wild in der Schonzeit erlegt werden?

Kurze Antwort

Wild darf in der Schonzeit nur erlegt werden, wenn es schwerkrank ist und unverzüglich zu erlösen ist.

  • A)wenn es schwerkrank ist
  • B)wenn der Abschussplan noch nicht erfüllt wurde
  • C)wenn Notzeiten festgelegt wurden
  • D)wenn Wildschäden auftreten
Erklärung

Nach § 22a BJagdG ist krankgeschossenes oder schwerkrankes Wild unverzüglich zu erlegen, um vermeidbare Leiden zu verhindern. Abschussplan, Notzeiten oder Wildschäden rechtfertigen keinen Schonzeitabschuss.

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