NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-123-2022

In welcher Situation darf von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Bei brutaler Entführung einer Person. und Bei Angriff eines Kampfhundes.

  • A)Bei brutaler Entführung einer Person.
  • B)Wenn ein Gehbehinderter mit seinem Stock droht.
  • C)Bei Angriff eines Kampfhundes.
Erklärung

Schusswaffengebrauch ist nur als letztes geeignetes und erforderliches Mittel zulässig, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff abzuwehren. Eine brutale Entführung ist ein schwerer Angriff auf Leib/Leben eines Menschen (Notwehr/Nothilfe), ebenso kann der Angriff eines Kampfhundes eine rechtfertigende Notstandslage begründen. Droht ein Gehbehinderter nur mit dem Stock, fehlt in der Regel die Erforderlichkeit für den Waffeneinsatz; mildere Mittel sind zumutbar.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten